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Sektorielle Ergänzende Pension (SEP)

Ab dem 01. Januar 2019 ist der SFAM zuständig für die Erhebung des Beitrags für die Sektorielle Ergänzende Pension (SEP) im Auftrag des SFAM-Bis (siehe SFAM-Bis) als Träger der Sektoriellen Ergänzenden Pension, die von Monument Assurance Belgium verwaltet wird.

Der Beitrag „SEP“ beträgt {{209SAPP}} auf der Grundlage der Brutto-Lohnsumme. Dies ist die Summe der Löhne für die Codes der Kodifikation Besoldungen aus dem Glossar DMFA 1, 2, 3, 4 und 7, entworfen anhand einer von den Sozialpartnern der PK209 vereinbarten Formel (siehe Übersicht über die Zusammensetzung der Beiträge).

Die Berechnung, Abfragung, Meldung und Abführung der {{209SAPRSZ}} auf den oben genannten Beitrag an das LSS erfolgt ebenfalls durch den SFAM im Auftrag des SFAM-Bis.

  1. Unternehmen, die zur Zahlung des vorgenannten Beitrags für die Sektorielle Ergänzende Pension (SEP) verpflichtet sind:
    • Alle bei der von Monument Assurance Belgium verwalteten sektoriellen ergänzenden Pensionsregelung (SEP) angeschlossenen Unternehmen.
    • Alle Unternehmen, die nach dem SFAM nicht in den Anwendungsbereich einer der nachstehenden Systeme fallen (siehe Punkt 2) und von denen der SFAM keine Kenntnisse des genauen Sachverhalts des Unternehmens im Rahmen der ergänzenden Pension für Angestellte der PK209 hat.
  1. Unternehmen, die nicht zur Zahlung des vorgenannten Beitrags für die Sektorielle Ergänzende Pension (SEP) verpflichtet sind:
    • Alle von der PK209 anerkannten Unternehmen mit einer „Opting-out“-Pensionsregelung – es gibt eine Pensionsregelung auf Unternehmensebene mit identischer Pensionsregelung wie die ergänzende Pensionsregelung, jedoch mit einem eigenen, vom Unternehmen bestimmten Versicherer.
    • Alle von der PK209 anerkannten Unternehmen „Außerhalb des Anwendungsbereichs“,
      • Unternehmen, in denen es für alle Angestellten (keine Führungskräfte!) vor dem 11.06.2001 eine gleichwertige, eigene Pensionsregelung gab und die derzeit noch immer in Kraft ist.
      • Unternehmen, in denen es für alle Führungskräfte vor dem 31.12.2006 eine eigene ergänzende Pensionsregelung gab und die noch immer in Kraft ist.
    • Neue Anerkennungen „Außerhalb des Anwendungsbereichs“ (AA) oder „Opting-Out“ (OO) sind nicht mehr möglich!

Die Erhebung durch den SFAM-Bis ab dem 01. Januar 2019 ersetzt die bis zum 31. December 2018 erhobenen Beiträge im Rahmen der Sektoriellen Ergänzenden Pension durch INTEGRALE NV.