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Willkommen

Der Sozialfonds für Angestellte im Metallsektor ist paritätisch zusammengestellt und verfolgt das Ziel, die Solidarität innerhalb der P.K. 209 zu fördern.

Der SFAM ist zuständig für die Finanzierung der Organisationen, die einstehen für die: 

  • Ausbildung und Beschäftigung von Angestellten
  • Ausbildung und Beschäftigung von Risikogruppen für Angestellte
  • Garantien für Arbeitnehmerorganisationen und Ausbildung durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
  • Laufbahnänderungen
  • Provinziale Beiträge (falls zutreffend)
  • Beiträge für die Sektorielle Ergänzende Pension
  • Solidaritätsleistungen
Regularisierung der gesetzlichen Altersversorgung

Im Rahmen der Regularisierung der gesetzlichen Altersversorgung finden Sie unten die Links zur Formulare, der haüfig gestellten Fragen und dem KAA.

Vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen des Coronavirus - Verlängerung der Bestimmungen bis zum 30/06/2022

Die Regelung bez. „der vorübergehenden Arbeitslosigkeit wegen des Coronavirus“ wurde bis zum 30/06/2022 verlängert. Dies heißt, dass der Angestellte im Paritätischen Ausschuss 209 in vorübergehender Arbeitslosigkeit Anspruch auf eine vom Arbeitgeber gezahlte Zusatzentschädigung hat (12,34 € pro vollem Arbeitslosengeld und 6,17 € pro halbem Arbeitslosengeld). Siehe auch das KAA vom 11. Oktober 2021 bezüglich der vorübergehenden Arbeitslosigkeit wegen des Coronavirus.

Achtung: seit dem 01/01/2021 beteiligt der Fonds nicht mehr zur Hälfte an der Entschädigung der vorübergehenden Arbeitslosigkeit wegen des Coronavirus.

Aufbau Ihrer ergänzenden Pension bei vorübergehender Arbeitslosigkeit während der Coronakrise - Verlängerung der Bestimmungen bis zum 30/06/2022

Die vorübergehende Arbeitslosigkeit aufgrund von Corona ist eine vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt. Für diese außergewöhnliche Form der vorübergehenden Arbeitslosigkeit sieht die sektorielle Pensionsregelung der Paritätischen Kommission 209 grundsätzlich keinen Pensionsaufbau vor. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände fanden sektorielle Beratungen zwischen den Sozialpartnern in der Paritätischen Kommission 209 statt und wurde vereinbart, die bestehende Solidaritätszusage für den Aufbau Ihrer ergänzenden Pension während der vorübergehenden Arbeitslosigkeit, wie in der Solidaritätsordnung vorgesehen, auch für Zeiten vorübergehender Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt während der Corona-Krise zu gewähren.

Das bedeutet, dass Sie auch während der Zeit Ihrer vorübergehenden Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt während der Coronakrise vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2022 mit dem weiteren Aufbau Ihrer ergänzenden Pension in Höhe von 1 €/Tag vorübergehender Arbeitslosigkeit rechnen können. Siehe auch das KAA vom 11. Oktober 2021 bez. der Solidaritätszusage für ergänzende Pensionen - vorübergehende Arbeitslosigkeit 'Coronavirus'.

Übernahme der Verwaltung der sozialen sektoralen Pensionregelung für Angestellte der PK 209 durch Monument Assurance Belgium

Wie Sie vielleicht aus der Presse oder über andere Kanäle erfahren haben, steht Integrale seit 2020 unter verstärkter Aufsicht der belgischen Nationalbank, da sie Schwierigkeiten hat, die gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalanforderungen für Versicherer zu erfüllen.
Dies hat schließlich dazu geführt, dass das gesamte Versicherungsportfolio von Integrale am 15. Dezember 2021 an die Versicherungsgesellschaft Monument Assurance Belgium NV.

Weitere Informationen über die Lage und was dies für Sie bedeutet, können Sie in diesem Vermerk nachlesen.

Änderung der Bankkontonummer - Erhebung der Beiträge

Achtung: die Bankkontonummer für die Erhebung der Beiträge wurde kürzlich von BE53 1401 2006 5253 in BE28 0019 1486 9320 geändert.

Siehe auch Mitteilung 2021/1.

Mtech+

2021 wurden die Bezeichnungen bestimmter Berufs- und Ausbildungsfonds des PA209 geändert und unter Mtech+ gebracht.

  • National: INOM-Bedienden wurde Mtech+ Vlaanderen/Brussel bedienden;
  • Provinz Antwerpen: VIBAM wurde Mtech+ Antwerpen;
  • Provinz Limburg: LIMOB wurde Mtech+ Limburg (bedienden);
  • Region Brabant/Brüssel: OBMB-FEMB wurde Mtech+ Brussel/Brabant;
  • Provinz Ost- und West-Flandern: VORMETAL wurde Mtech+ Oost- en West-Vlaanderen.

Für Wallonien wurde nichts geändert.

Informationen bezüglich der Lage bei Integrale NV

In der Presse und über andere Kanäle geht die Nachricht, dass es bei Integrale Schwierigkeiten bei der Erfüllung der gesetzlichen Kapitalanforderungen gibt. Weitere Informationen über die Lage und was dies für Sie bedeutet, können Sie in diesem Vermerk nachlesen.

Die Sozialpartner des P.A. 209 einigen sich auf die zeitweilige Arbeitslosigkeit infolge des “Coronavirus”

Die Sozialpartner innerhalb des P.A. 209 haben sich kürzlich auf die anwendbaren sektoriellen Zusatzentschädigungen im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit infolge des Ausbruchs des Coronavirus geeinigt.

Sowie für die Arbeiter der metallverarbeitenden Industrie (P.A. 111) wird der zeitweilig arbeitslose Angestellte eine Zusatzentschädigung von 12,07 € per vollständige Leistung und eine Zusatzentschädigung von 6,04 € per halbe Leistung des Arbeitslosengeldes erhalten. Ab dem 01/01/2022 betragen die Leistungen 12,34 € per vollständige Leistung und 6,17 € per halbe Leistung des Arbeitslosengeldes. Diese Entschädigung wird unmittelbar vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Der Sozialfonds für Angestellte im Metallsektor (SFAM) wird zur Hälfte an dem Arbeitgeber beteiligen. Die konkreten Modalitäten dieser Beteiligung sind in der Mitteilung 2020-01 aufgenommen. Diese können Sie hier lesen. Wenn Sie als Arbeitgeber bereits Vereinbarungen im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit infolge der Coronakrise getroffen haben, bleiben diese anwendbar, aber sie können mit der sektoriellen Leistung verrechnet werden.

Dieses Abkommen bezüglich der Beteiligung zur Hälfte ist befristet. Es fängt am ab dem 1. März 2020 und endet am 31. Dezember 2020. Es wird also auch im Falle einer Verlängerung des vereinfachten Verfahrens anwendbar sein. Anträge auf zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt, die vor oder nach Ablauf des vereinfachten Verfahrens geltend gemacht werden sind ebenfalls einbegriffen.

Die Kombination der sektoriellen Leistung und der zusätzlichen von der Regierung getroffenen Maßnahmen, unter denen einer Erhöhung der zeitweiligen Arbeitslosenunterstützungen bis 70 % und eines Pauschalzusatzes von € 5,63 per Leistung, ist zulässig.

Für die Zusatzentschädigungen im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit sind keine Sozialbeiträge zu entrichten. Der LSS stellt als einige Bedingung bez. des Betrags der Zusatzentschädigung, dass die Summe der LfA-Leistung, die der Arbeitnehmer erhalten wird, und der Zusatzentschädigung nicht zur Folge haben soll, dass der Arbeitnehmer netto mehr erhalten wurde als wenn er gearbeitet hatte.

Von dem zeitweiligen Arbeitslosengeld und der Zusatzentschädigung wird ein Berufssteuervorabzug von 26,75 % einbehalten.

Sie können den vollständigen Text des kollektiven Abkommens im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit infolge des “Coronavirus” auch auf unsere Webseite lesen.

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