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SFAM-Bis

Der Sozialfonds für die Angestellten Metall – BIS - Existenzsicherungsfonds (SFAM-Bis) wurde am 01.01.2017 durch das Kollektive Arbeitsabkommen vom 09.10.2017 – eingetragen am 24.11.2017 – veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 08.06.2018, gegründet.

Der SFAM-Bis soll gemäß dem Gesetz vom 28.04.2003 über die ergänzenden Pensionen und das Besteuerungssystem für diese Pensionen und für bestimmte Zusatzleistungen der sozialen Sicherheit als Träger der sektoriellen Pensionsregelung und der sektoriellen Solidaritätsregelung dienen.

Die Finanzierung des SFAM-Bis wird durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem SFAM-Bis und dem SFAM geregelt.