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Laufbahnende-Zeitkredit

Die Regelung Zeitkredit-Laufbahnende ermöglicht es Arbeitnehmern ab 58 Jahren, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und trotzdem eine Zusatzentschädigung zu erhalten. Dies ist eine großartige Gelegenheit, mehr Zeit für sich selbst zu haben und trotzdem finanziell unterstützt zu werden.

 

Bedingungen und Modalitäten

  • Sie sind in einem Unternehmen der Paritätischen Kommission 209 beschäftigt.
  • Sie sind wenigstens 58 Jahren alt.
  • Sie wünschen Ihre Arbeitszeit auf 4/5 zu reduzieren.

 

Verfahren für Angestellte die (kein) Mitglied einer Gewerkschaft sind 

  • Der Fonds Metall erhält die erforderlichen Daten automatisch über einen zusätzlichen Datenfluss, sodass Sie keine Formulare mehr einreichen müssen. Der Fonds Metall wird sich per Post mit Ihnen für eine schnellere Auszahlung in Verbindung setzen, sollten Informationen fehlen.
  • Diese Zusatzentschädigung wird vom Fonds Metall ausgezahlt.

 

Berechnungsmethode

Wir verwenden die folgende Formel zur Berechnung der Zusatzentschädigung:

  1. Neuer monatliche Lohn: Stundenlohn der Lohnabrechnung nach Beginn der Laufbahnende * 86.93 % * 13.92/12
  2. Zu diesem neuen monatlichen Lohn werden das LfA-Unterbrechungsgeld und der sektorielle Zusatz des Fonds Metall hinzugerechnet.
  3. Diese 3 dürfen nicht höher sein als: neuer monatliche Lohn * 1/0.8 (für ein 1/5-Laufbahnende) oder neuer monatliche Lohn * 1/0.5 (für ein Halbzeit-Laufbahnende).

Ihr Gesamteinkommen darf nach der Zusatzentschädigung Ihren ursprünglichen Lohn nicht übersteigen.

Außerdem kann dieser Anspruch nicht mit anderen LfA-Leistungen kombiniert.

 

Entschädigung

  • Arbeitsleistungen auf 4/5:  30 € brutto per Monat.
  • Arbeitsleistungen auf 1/2: 75 € brutto per Monat (nur für Anfrage vor dem 1. Januar 2025). Für neue Anträge für Zeitkredit-Laufbahnende besteht ab dem 1. Januar 2025 kein Anspruch mehr auf eine Entschädigung für Halbzeit-Laufbahnende. Die bereits bestehende Reglementierung bleibt gültig bis zum Eintritt in den Ruhestand.

Der Anspruch auf die Entschädigung erlischt sofort mit der Beendigung des Arbeitsvertrags oder der Laufbahnverkürzung im Rahmen von Laufbahnende-Zeitkredit sowie mit der Beendigung des Anspruchs auf das Unterbrechungsgeld zu Lasten des LfA.

Glauben Sie, dass Sie Anspruch auf die Zusatzentschädigung haben oder haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an den Dienst für Zusatzentschädigungen über dav@fondsmet.be.