Gemäß des nationalen Abkommens, das im Paritätischen Ausschuss des Sektors am 17. November 2021 geschlossen wurde, und des KAA vom 04. Juli 2022, bestätigen wir die folgende Regelung, die ab dem 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
BEDINGUNGEN - MODALITÄTEN - RECHTE
Der Arbeitnehmer muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Arbeitnehmer muss das 58. Lebensjahr vollendet haben. Die Zusatzentschädigung wird ab dem 58. Lebensjahr gewährt. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit bereits in einem niedrigeren Alter im Rahmen der Laufbahnende-Zeitkredit reduziert hat, kann der Anspruch auf die sektorale Zusatzentschädigung ab dem Monat, in dem der Arbeitnehmer das Alter von 58 Jahren erreicht, gewährt werden.
- Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitszeit auf 4/5 oder auf eine Halbzeit im Rahmen der Laufbahnende-Zeitkredit reduzieren. Der Arbeitnehmer muss diese Vergütung des LfA mit dem Dokument C62 des LfA nachweisen.
- Der Arbeitnehmer darf nach der Zusatzentschädigung (einschließlich der LfA-Vergütung) in der Situation der Laufbahnende-Zeitkredit nicht mehr erhalten als in der Situation vor der Zeitkredit. Der Fonds verwendet die folgende Formel:
Neues monatliche Bruttogehalt: monatliches Gehalt auf der Gehaltsabrechnung nach Beginn der Laufbahnende * 86.93% * 13.92/12
Zu diesem neuen monatlichen Gehalt werden das LfA-Unterbrechungsgeld und der sektorielle Zusatz des ESF hinzugerechnet.
Diese 3 dürfen nicht höher sein als: Neues monatliche Gehalt * 1/0.8 (für eine 1/5-Laufbahnende) oder Neues monatliche Gehalt * 1/0.5 (für eine Halbzeit-Laufbahnende).
- Der Arbeitnehmer muss bei einem Unternehmen, das dem Sektor des P.A. 209 angehört, beschäftigt sein.
Dieser Anspruch kann nicht mit den folgenden Entschädigungen kombiniert werden:
- Vergütungen, die vom LfA im Rahmen von Laufbahnverkürzungen, Zeitkredit oder thematischem Urlaub gezahlt werden (mit Ausnahme von Laufbahnende).
ANFRAGE
- Die Angestellten müssen das Formular und die Begleitdokumente an den Dienst Zusatzentschädigungen senden.
- Wenn das Laufbahnende bereits vor 2022 angefangen hat, reicht eine Lohnabrechnung vom Januar 2022 ou vom 1. Vollen Monat nach Beginn des Laufbahnende.
- Wenn das Laufbahnende nach 2022 angefangen hat, muss die Lohnabrechnung des 1. vollen Monats nach Beginn des Laufbahnende eingereicht werden.
ENTSCHÄDIGUNG
Die sektorielle Zusatzentschädigung wird monatlich gewährt. Der monatliche Betrag wird für jeden angefangenen Monat gewährt, in dem der Arbeiter die Gewährungsbedingungen erfüllt.
Der monatliche Bruttobetrag der Entschädigung gilt ab dem 1. Januar 2022:
- Bei einer Arbeitszeitverkürzung auf 4/5 im Rahmen von Laufbahnende-Zeitkredit: 30 Euro.
- Bei einer Halbzeit-Arbeitszeitverkürzung im Rahmen von Laufbahnende-Zeitkredit: 75 Euro.
Gegebenenfalls werden diese Beträge begrenzt, damit die Zahlung der sektoriellen Zusatzentschädigung im Rahmen von Laufbahnende nicht zu einer Erhöhung des Nettolohns des Arbeitnehmers führt.
Der Anspruch auf die Entschädigung erlischt sofort mit der Beendigung des Arbeitsvertrags oder der Laufbahnverkürzung im Rahmen von Laufbahnende-Zeitkredit sowie mit der Beendigung des Anspruchs auf das Unterbrechungsgeld zu Lasten des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung.